Sie möchten ein Kurzzeitkennzeichen beantragen? 

 

Ein Kurzkennzeichen kann für Überführungen, Probefahrten und Prüfungsfahrten genutzt werden. Das Kurzkennzeichen gilt höchstens 5 Tage. Für das Fahrzeug ist bei Verwendung mit einem Kurzkennzeichen kein gültiger TÜV/AU nötig.

 

Wir bieten Ihnen gerne die Kurzzeitkennzeichen-Zulassung inkl. Hol- und Bringservice an.

 

Benötigte Unterlagen:

  • gültiger original Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsdoppelkarte bzw. evb-Nummer
  • Kfz-Vollmacht