Sie möchten ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?
Ein Kurzkennzeichen kann für Überführungen, Probefahrten und Prüfungsfahrten genutzt werden. Das Kurzkennzeichen gilt höchstens 5 Tage. Für das Fahrzeug ist bei Verwendung mit einem Kurzkennzeichen kein gültiger TÜV/AU nötig.
Wir bieten Ihnen gerne die Kurzzeitkennzeichen-Zulassung inkl. Hol- und Bringservice an.
Benötigte Unterlagen:
- gültiger original Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsdoppelkarte bzw. evb-Nummer
- Kfz-Vollmacht