Sie möchten ein Fahrzeug ins Ausland ausführen?
Ausfuhrkennzeichen auch Zollkennzeichen genannt, werden für die Ausfuhr von Fahrzeugen von Deutschland ins Ausland gebraucht.
Ein Ausfuhrkennzeichen kann nur für Fahrzeuge mit gültigem TÜV ausgestellt werden und bedarf einer Versicherungspolice, die Sie bei uns günstig erhalten.
Benötigte Unterlagen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- gelbe Versicherungskarte für Ausfuhr
- eine bis zum Ablauf der Ausfuhrkennzeichen gültige HU-Bescheinigung
- Bankverbindung
- Kfz-Vollmacht
zusätzlich:
bei Privatpersonen:
- gültiger original Personalsausweis oder gültiger Reisepass + Meldebescheinigung (bei Wohnsitz außerhalb Kreiss GG: Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate)
bei Firmen:
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre)
- gültiger original Personalausweis oder Reisepass der unterschriftsberechtigten Person